Voraussetzungen für die Gewährung der Systemgarantie:
- Das DachSystem Bramac 7° muss von einem von Bramac zertifizierten Gewerbebetrieb verlegt worden sein.
- Es sind ausschließlich die in der Garantieurkunde angeführten Systemteile zu verwenden.
- Das Fertigstellungsprotokoll ist fixer Bestandteil der Garantie. Die Garantie gilt nur, wenn ein vollständig ausgefülltes Fertigstellungsprotokoll vorliegt. Das Fertigstellungsprotokoll ist an das Bramac KundenServiceCenter entweder per Fax oder per Post zu übermitteln.