Falls bei Dachsteinen die Rainbar fehlt oder beschädigt ist, dürfen diese nicht für die Eindeckung verwendet werden.
Nach erfolgter Eindeckung dürfen die Dachsteine nur unter Anheben der Vorderkante nach oben geschoben werden, damit die Rainbar nicht beschädigt wird.
Der Höhenunterschied zwischen normaler Lattung und der ersten stehenden Dachlatte darf bei einer Dachneigung von 7° nicht mehr als 1 cm betragen. Ansteigend bis zu einer Dachneigung von 15° kann der Unterschied 2 cm betragen. Zwischenwerte sind zu interpolieren.
Für die First- und Gratverlegung muss die Metalroll verwendet werden. Das Aerofirstelement und die First-, Gratrolle sind nicht geeignet.
Die Dachsteine mit Rainbar können ohne Problem für den Gratbereich mit einem Diamantblatt geschnitten werden.
Eine Verwendung von First- und Gratlattenhaltern Universal ist zu empfehlen. Durch die Befestigung auf die Konterlattenoberkante werden Nagellöcher in der Unterspannbahn vermieden.
Eine gegebenenfalls erforderliche Sturmsicherung der Dachsteine erfolgt nach Berechnung entsprechend Eurocode EN 1991-1-4 und ÖNORM B 4014-1 u. 2 mit Euroklammer 2.
Für die Schneeabrutschsicherung sind Schneestoppsteine nach Schema A – jeder 8. Stein ein Schneestoppstein und eine durchgehende Traufreihe – zu verlegen.
Mindestüberdeckung = 10,5 cm
Lattenabstand (max.) = 37,5 cm
Lattenabstand (min.) = 36,5 cm
Bei Verwendung von Ortgangsteinen darf der Lattenabstand nicht weniger als 36,5 cm betragen.